Külçür, Erdem İzzet

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Hukuk Fakültesi, Hukuk Bölümü
İbn Haldun Üniversitesi Hukuk Fakültesi, hukuk ve adalet bilincinin toplumda yaygınlaşmasına hizmet edebilecek, ulusal ve uluslararası hukuk alanında yaşanan gelişmeleri yorumlayıp değerlendirebilecek, fikrî bağımsızlığa sahip, çokdilli, küresel rekabet ortamında başarı sağlayabilecek ve Türkiye'yi uluslararası alanda temsil edebilecek hukukçular yetiştirmeyi hedeflemektedir.

Adı Soyadı

Erdem İzzet Külçür

İlgi Alanları

Ceza Hukuku, Uluslararası Ceza Hukuku, Terörizm

Kurumdaki Durumu

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  • Yayın
    Grundzüge der inneren Sicherheitsarchitektur in der Türkei: Insbesondere die Verbrechensbekämpfung durch die Nachrichtendienste
    (Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., 2021) Külçür, Erdem İzzet; Külçür, Erdem İzzet; Arslan, Mehmet; Külçür, Erdem İzzet; Hukuk Fakültesi, Hukuk Bölümü; Hukuk Fakültesi, Hukuk Bölümü
    Das Sicherheitsrecht ist in der Türkei eine relativ neue Disziplin. Als etwa Yeniseys Lehrbuch über das Polizeirecht (kolluk hukuku) 2009 in seiner ersten Auf¬lage erschien, füllte es nicht nur eine bestehende Lücke, sondern erfuhr auch deshalb Aufmerksamkeit, weil sich hier ein Strafrechtler mit dem Polizeirecht auseinander¬setzte.1 Über viele Grundbegriffe, wie z.B. den der Gefahr, besteht bis heute weder im Gesetzesrecht noch in der Praxis Klarheit. Dies gilt erst recht für das Sicherheits¬recht im weiteren Sinne, das auch das Recht der Nachrichtendienste einschließt. Eine systematische Erfassung des inneren Sicherheitsrechts fehlt immer noch und somit ist dieser neue Rechtsbereich stark entwicklungsbedürftig. Im vorliegenden Beitrag wird der Versuch unternommen, die bestehenden Gesetze zu interpretieren und. Fragen zusammenzutragen, die dringend einer Klärung bedürfen. Im Zentrum steht die Verbrechensbekämpfung durch die Nachrichtendienste. Der Beitrag gliedert sich in drei Hauptteile. Der erste Teil befasst sich mit den sicherheitsbehördlichen Aufgabenfeldem (I.). Dabei werden nicht nur die Organi¬sation der türkischen Nachrichtendienste, deren Aufgaben und Befugnisse darge¬stellt (I.A), sondern auch die strafverfolgungsrelevanten Aufgabenfelder der Dienste aufgezeigt (I.B). Im zweiten Teil wird auf die Interaktion zwischen den Nachrichtendiensten und der Strafverfolgung gesondert eingegangen (II.). Der dritte Teil stellt nach einem allgemeinen Überblick (III.A) dar, inwiefern die nach¬richtendienstlichen Informationen an die Strafverfolgung übermittelt werden dür¬fen (III.B) und wie und unter welchen Voraussetzungen diese Informationen im Ermittlungs- und Hauptverfahren Verwendung finden (III.C). Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung.